Die Mediation

Eine außergerichtliche anerkannte Lösung.

Was ist Mediation?

Die Mediation

Mediation ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Konfliktlösungsverfahren, bei dem Konfliktparteien mit Hilfe eines besonders ausgebildeten neutralen Dritten versuchen, einen Konflikt einvernehmlich und gemeinschaftlich zu lösen. Ziel ist eine interessengerechte Lösung, die beide Seiten zufrieden stellt („Win-Win-Lösung“).

 

Mediation beruht auf den Prinzipien der Freiwilligkeit, Ergebnisoffenheit und Vertraulichkeit. Die Mediation als Verfahren geht davon aus, dass Konfliktpartner selbst am besten dazu in der Lage sind, ihre Konflikte zu lösen. Mediatoren bieten den Beteiligten Unterstützung beim Finden dieser Lösung, indem sie das Gespräch der Parteien fördern und moderieren. Gelingt es, ein solches Gespräch in Gang zu setzen, so sind regelmäßig umfassende und nachhaltig befriedigende Lösungen zu erzielen.

 

Ein Mediator macht selbst keine Lösungsvorschläge, berät nicht und entscheidet nicht. Er hält das Gleichgewicht zwischen den Parteien, handelt allparteilich und ist ausschließlich für den Ablauf und den Rahmen der Gespräche im Verlauf der Streitbeilegung verantwortlich.

 

Für den Inhalt einer Mediation und das Ergebnis der Konfliktlösung sind die Konfliktparteien selbst verantwortlich. Sie entscheiden, was in ihren Augen eine gute und zufriedenstellende Lösung ist.

 

Erkundigen Sie sich hier unverbindlich ob das Mediationsverfahren auch für Ihren Konflikt geeignet ist.

Vorteile der Mediation

Mediation ist ein guter Weg um Konflikte zu lösen, weil sie ...

  • es den Konfliktbeteiligten ermöglicht, gemeinsam eine faire Lösung für ihre Streitigkeit zu finden, bei der keine der Parteien zum Verlierer wird.
  • zu einer höheren Akzeptanz der Lösung führt, da jede Partei selbstständig an der Lösungsfindung mitgewirkt hat.
  • Zeit und Kosten spart. Sie führt in der Regel zu einer raschen Lösung eines Konfliktes und ist kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.
  • freiwillig ist. Niemand kann zu einer Mediation gedrängt oder gezwungen werden und jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.
  • die Sprachlosigkeit zwischen Streitenden beendet.
  • beziehungserhaltend ist. Sie baut Konflikte ab, statt sie zu verschärfen. Das ermöglicht den Fortbestand von persönlichen und geschäftlichen Beziehungen und somit der Vertrauens- und Geschäftsbasis.
  • diskret, nichtöffentlich und vertraulich ist. Damit wird vermieden, dass persönliche Dinge z. B. in ein öffentliches Gerichtsverfahren einfließen.

Der Ablauf einer Mediation

Ein Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln oder Zwängen. Ein erfolgreicher Ablauf ist jedoch an eine gut strukturierte Vorgehensweise gebunden.

 

Das Informations- oder sogenannte Erstgespräch dient in erster Linie der persönlichen Kontaktaufnahme. Hier wird u.a. geklärt, ob der Konflikt für eine Mediation geeignet ist und ob alle beteiligten Personen zur Teilnahme gewonnen werden können.

 

Das eigentliche Mediationsverfahren umfasst in der Regel fünf Phasen:

 

  • Phase I – Eröffnung und Auftragsklärung
    Die Parteien werden über die Grundzüge der Mediation, wie zum Beispiel Vertraulichkeit oder Kommunikationsregeln informiert, und die weitere Vorgehensweise wird gemeinsam erörtert. Der Mediationsauftrag wird formuliert und der Mediationsvertrag abgeschlossen.
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  • Phase II – Konfliktschilderung
    Die Standpunkte und Ansichten werden von den einzelnen Konfliktpartnern dargelegt, die Themen und Konfliktfelder durch den Mediator bzw. die Mediatorin in neutraler Sprache gesammelt und aufgelistet.
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  • Phase III – Konfliktanalyse und eigentliche Interessen
    Die Interessen und Bedürfnisse, die sich hinter den Positionen/Forderungen des jeweils anderen verbergen, werden herausgearbeitet, um Licht in das Konfliktgeschehen zu bringen.
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  • Phase IV – Lösungsmöglichkeiten
    Gemeinsam werden verschiedene Lösungsvorschläge entwickelt und auf ihren Realitätsbezug hin untersucht und bewertet.
  •  

  • Phase V – Einigung und Vereinbarung
    Die Parteien einigen sich auf eine oder mehrere Lösungsoption(en). Es kommt zu einer präzisen Festlegung über die weiteren Verhaltens- und Vorgehensweisen mit einer Darstellung der Verantwortlichkeiten und eines genauen Zeitplans in Form einer Vereinbarung.

Abgrenzungen

Mediation unterscheidet sich von anderen Verfahren zur Konfliktlösung wie Gerichts-, Schlichtungs- und Schiedsverfahren im Wesentlichen dadurch, dass die Konfliktparteien für den Ausgang ihres Konfliktes selbst verantwortlich sind. Mediatoren haben keine eigenen Entscheidungskompetenzen, sie beraten nicht, machen keine Lösungsvorgaben und fällen keinen Schieds- oder Richterspruch.

 

Mediation darf auch nicht mit einer Therapie verwechselt werden. Ein Mediationsverfahren ist eine Konfliktvermittlung, Therapie ist ein Heilverfahren. Mediation will eine schnelle und zukunftsorientierte Lösung eines aktuellen Problems, eine Therapie will tiefliegende und oftmals weil zurückreichende Persönlichkeitsprobleme aufarbeiten und wiederherstellen. An einer Mediation sind mindestens zwei Personen beteiligt, Therapie findet in der Regel in Form von Einzelsitzungen statt.

Kosten

Aus unserer Sicht heißt die Leitwährung heutzutage nicht Euro, Yen oder Dollar, sondern Vertrauen. Selbstverständlich sind unsere Kosten nicht damit zu decken, dass Sie uns vertrauen, denn guter Rat ist und kann nicht umsonst sein. Er muss aber auch nicht teuer sein.

 

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Mediation nicht übernimmt (näheres siehe unten), gilt folgendes:

 

Informationsgespräch
Das Informationsgespräch ist für Sie kostenlos. Es dient dem persönlichen Kennenlernen und der Einführung bzw. der Vorstellung des Mediationsverfahrens. Es wird geklärt, ob der Konflikt für Mediation geeignet ist und ob alle beteiligten Personen zur Teilnahme gewonnen werden können.

 

Mediationsverfahren
Bei einer Mediation fallen Stundensätze nach Zeitaufwand (inkl. Vorbereitungszeiten, Bearbeitungszeiten, Zeiten für Aktennotizen, usw.) für die Mediatoren an. Die Erfahrung zeigt, dass die Festlegung auf einen festen Stundensatz dem Mediationsverfahren an sich nicht gerecht wird, da jeder Konfliktfall, z.B. was die Anzahl der Beteiligten oder die Schwere des Konfliktes angeht, unterschiedlich ist.

 

Der Kostenanfall wird unter den Parteien geteilt. Die Parteien sind jederzeit in der Lage die Mediation zu gestalten und zu beenden. Sicher ist nur: Mediation ist im Vergleich zu gerichtlichen Verfahren günstiger. Sprechen Sie uns an, wir sind sicher, eine Vergütungsregelung mit Ihnen zu finden, die von allen Beteiligten als „fair“ empfunden wird.

 

Lassen sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens und einer Mediation vergleichen?
Mediation ist eine Konfliktlösungsmethode, bei der die Streitenden selbst entscheiden, wie die Lösung ihres Konfliktes aussieht. Es gibt also keine Gewinner und keine Verlierer.

 

In einem Gerichtsverfahren entscheidet der Richter über die Lösung eines Konfliktes. Es ist ein Nullsummenspiel, bei dem üblicherweise nur eine Partei Recht bekommt.

 

Eines ist klar: Wenn beide Parteien an einer Lösung interessiert sind, wird das Mediationsverfahren in wenigen Sitzungen ggf. diese herausfiltern, sodass der Kostenaufwand überschaubar und stets selbst steuerbar ist. Denn aufgrund der Stundensatzregelung haben Sie stets selbst die Kostenlast im Griff.

 

Das eigentliche Mediationsverfahren umfasst in der Regel fünf Phasen:

  • zeitlich begrenzt und damit schneller
  • außergerichtlich und damit kostengünstiger
  • vertraulich und damit beziehungsschonender
  • freiwillig und damit erfolgversprechender
  • eigenverantwortlich und damit nachhaltiger
  • beziehungserhaltend und damit befriedigender

 

Rechtsschutzversicherung bei Mediationen
Bei der Klärung der Verfahrenskosten sollte nicht übersehen werden, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von Rechtsschutzversicherungen gibt, die sich für Mediation stark machen. Die Versicherer haben erkannt, dass ein Mediationsverfahren nachhaltiger und in Summe kostengünstiger sein kann als eine gerichtliche Auseinandersetzung.

 

Im Rahmen der Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung sollte vom Versicherungsnehmer im Einzelfall geklärt werden, welche Voraussetzungen die Versicherung für die Kostenübernahme vorschreibt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Rufen Sie uns einfach an!

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  • info@mediationalsloesung.de

Die Mediation

Mediation (Vermittlung) ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines (Rechts-) Streits mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.


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